Die geförderten Projekte sollen innovative Ansätze beinhalten, die Diskussionen voranbringen und partnerschaftliche Wege in der internationalen Zusammenarbeit ausloten, um krisenfeste und klimafreundliche Ernährungssysteme zu schaffen und die biologische Vielfalt zu erhalten und zu stärken.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Organisationen aus Praxis, Wissenschaft und Zivilgesellschaft mit Sitz in Deutschland, deren Geschäftstätigkeit in den Bereich der Transformation der Ernährungssysteme und/oder der Förderung nachhaltiger Innovationen im bilateralen Kontext fällt.
Zum Antragsverfahren:
Für die Bewilligung der Projekte ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen.
- Dabei sind in einem ersten Schritt zunächst Ideenskizzen einzureichen, die wettbewerblich begutachtet werden.
- Die Erstellerinnen und Ersteller der vielversprechendsten Ideenskizzen werden anschließend aufgefordert, einen Förderantrag zu stellen.
Die Projektskizzen sind bis einschließlich zum 20. August 2023 (Ausschlussfrist) beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unter ITD@bmel.bund.de einzureichen.
Die Bekanntmachung kann unter dem folgenden Link eingesehen werden: